19. April 2011
Haftung für fremde Online-Inhalte: Die Grundlagen-Entscheidung „chefkoch.de“ des BGH
Get the Flash Player to see the wordTube Media Player.
|
Andere Formate: |
++ Quicktime (MOV) ++ Windows Media (WMV) ++ iPOD (MP4) ++ Handy (3GP) ++ |
++ Podcast (MP3). |
„;
?>
Inhalt:
Seit langem ist im Online-Bereich ein kontrovers diskutiertes Thema, wann ein Portal-Betreiber für fremde Inhalte haftet: Ist Rapidshare für die illegalen Video- und Musikdownloads verantwortlich, die Dritte hochladen? Ist die Auktionsplattform haftbar dafür, dass auf ihr gefälschte Markenartikel, wie z.B. Rolex-Uhren, angeboten werden? Kann der Betreiber eines Forums auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn einzelne User sich daneben benehmen?
Ende 2009 hat der Bundesgerichtshof mit der “chefkoch.deâ€-Entscheidung (Urt. v. 12.11.2009 – Az.: I ZR 166/07) ein weiteres Grundlagen-Urteil zu diesem Problemkomplex gefällt.