25. Oktober 2011
Die datenschutzrechtliche Auskunftspflicht
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Inhalt:
Welche datenschutzrechtlichen Auskunftspflichten müssen Unternehmen einhalten, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten? Rechtsgrundlage der Auskunftspflicht ist § 34 BDSG.
Mit dieser Frage beschäftigt sich das heutige Video.
Sehr informativ….allerdings habe ich den Eindruck das hier zu sehr auf den Adresshandel eingegangen wird, obwohl Eingangs keine Trennung erwähnt wird. Ferner fehlt mir der Hinweis auf die Aufkunftspflicht, welche die Offenlegung eines allgemeinen Verfahrensverzeichnisses verlangt.
Oder habe ich irgendwo nicht aufgepasst?
@Nowack: Sie vermischen hier was.
Das Recht, den öffentlichen Teil eines Verfahrensverzeichnis einzusehen, ist nicht Teil des Auskunftsrechts nach § 34 BDSG. Vielmehr ist die Verpflichtung zur Offenlegung in § 4g Abs.2 S.2 BDSG geregelt.
Es handelt sich hier somit um andere Anspruchsgrundlagen, und vor allem um ganz unterschiedliche Arten von Inhalten.