26. Oktober 2010

Zeitpunkt der Informationspflichten bei Gewinnspielen


Get the Flash Player to see the wordTube Media Player.

Andere Formate:  
 ++ Quicktime (MOV) ++ Windows Media (WMV) ++ iPOD (MP4) ++ Handy (3GP) ++ 
 ++ Podcast (MP3)

„;

?>

Inhalt:

Gerade angesichts neuer Medien wie Fernsehen, Internet oder dem mobilen Telekommunikationsbereich stellt sich für den Veranstalter eines Gewinnspiels regelmäßig die Frage, wann genau er die Teilnehmer über die näheren Bedingungen seines Spiels informieren muss.

So bietet eine SMS nur 140 Zeichen. Auch der Platz auf dem TV-Bildschirm ist begrenzt. Und auch eine Webseite bietet nicht wirklich ausreichend Platz.

Wann und wie muss ein Gewinnspiel-Veranstalter über die Teilnahmebedingungen informieren? Reicht es aus, wenn die Information irgendwann im Laufe der Anmeldung geschieht? Oder muss die Belehrung bereits bei der ersten Werbung erfolgen?

Dieser Frage geht das heutige Video nach.

3 Antworten zu “Zeitpunkt der Informationspflichten bei Gewinnspielen”

  1. anonymisiert sagt:

    […] Hilfe bei Abofalle: Was tun bei Abzocke? (inkl. Musterbriefe) Mal etwas Allgemeines. Zeitpunkt der Informationspflichten bei Gewinnspielen […]

  2. anonymisiert sagt:

    Seid ihr euch wirklich sicher, dass 2009 Karten für die WM 2006 verlost wurden? ;-)

  3. anonymisiert sagt:

    Danke für den Hinweis. Das wird vermutlich einer dieser unerklärlichen Raum-Zeit-Anomalien gewesen sein… ;-)