6. Januar 2009
Ist das Mitlesen von E-Mails durch den Arbeitgeber erlaubt?
Get the Flash Player to see the wordTube Media Player.
|
Andere Formate: |
++ Quicktime (MOV) ++ Windows Media (WMV) ++ iPOD (MP4) ++ Handy (3GP) ++ |
++ |
„;
?>
Inhalt:
Die Frage klingt auf den ersten Blick banal. Schaut man sich das Problem jedoch näher an, offenbart sich schnell, welche zivil- und strafrechtlichen Abgründe sich hier im Zweifel auftun können.
Wie so häufig im Arbeitsrecht, prallen auch bei diesem Thema zwei Interessen aufeinander: Das Interesse des Arbeitgebers, seine Mitarbeiter zu kontrollieren und darauf zu achten, dass diese ihrer Arbeitsverpflichtung nachkommen und nicht stundenlang lustige PowerPoint- Witze mit Freunden per E-Mail austauschen.
Andererseits ist da das Interesse des Arbeitnehmers, dass seine gesamte E-Mail Korrespondenz vertraulich behandelt wird, da auch hier das Fernmeldegeheimnis gilt.
Wie kann nun der Arbeitgeber dieses Problem lösen?
Dieser Frage geht das heutige Video nach.