6. Januar 2009
Ist das Mitlesen von E-Mails durch den Arbeitgeber erlaubt?
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Inhalt:
Die Frage klingt auf den ersten Blick banal. Schaut man sich das Problem jedoch näher an, offenbart sich schnell, welche zivil- und strafrechtlichen Abgründe sich hier im Zweifel auftun können.
Wie so häufig im Arbeitsrecht, prallen auch bei diesem Thema zwei Interessen aufeinander: Das Interesse des Arbeitgebers, seine Mitarbeiter zu kontrollieren und darauf zu achten, dass diese ihrer Arbeitsverpflichtung nachkommen und nicht stundenlang lustige PowerPoint- Witze mit Freunden per E-Mail austauschen.
Andererseits ist da das Interesse des Arbeitnehmers, dass seine gesamte E-Mail Korrespondenz vertraulich behandelt wird, da auch hier das Fernmeldegeheimnis gilt.
Wie kann nun der Arbeitgeber dieses Problem lösen?
Dieser Frage geht das heutige Video nach.
[…] erklärt anschaulich und (mal mehr und mal weniger) witzig was ein Chef wann und wie darf. Zu dem Video. Geschrieben von Anja Assion in Datenschutz & Datenfreiheit um 13:22 | Kommentare (0) | […]
[…] Weil das massenhafte Mitlesen von E-Mails ohne konkreten Verdacht nicht möglich ist. Wenn Du hier mal reinschaust siehst Du das Problem. Ein sehr guter Link, danke. Aber diese e-Mail Kontrolle […]
[…] ist so etwas eigentlich recht eindeutig, ist die private Nutzung des E-Mail Accounts erlaubt, darf man nicht mitlesen, ist es verboten so dar…. Werbung September 8, 2009 | abgelegt unter […]