1. April 2008
Das Damoklesschwert der Künstlersozialkasse – Abgabepflicht für Jedermann?
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Inhalt:
Eines der wohl unbekanntesten, aber zugleich finanziell wichtigsten Probleme der letzten Zeit dürfte das der Künstlersozialkasse sein.
Dazu nachfolgendes Beispiel:
Der Freiberufler F beauftragt den Künstler K regelmäßig Oster- und Weihnachtspostkarten für seine Kunden zeichnen. Dafür bezahlt der F an den K eine Vergütung von 1.000,- EUR. Der F denkt nun, dass mit der Bezahlung der 1.000,- EUR sämtliche Kosten gedeckt sind. Doch weit gefehlt. Kurze Zeit später fällt der F aus allen Wolken, als er von der Künstlersozialkasse einen Bescheid erhält, wonach er auf die 1.000,- EUR bezahltes Honorar noch einmal 5% Künstlerabgabe abführen soll.
Um das Ergebnis vorweg zu nehmen: Der Bescheid der Künstlersozialkasse – kurz KSK – ist rechtmäßig, der F wird nicht vermeiden können, die Künstlerabgabe zu zahlen und somit weitere 50,- EUR auszugeben.
“Wie kann das aber sein?†werden sich viele fragen.
Dieser Frage geht das heutige Video nach.
Sehr gelungener Kurzfilm zum Thema! Ich habe mir erlaubt diese Seite im meinem Blog zu verlinken:
http://blog.medianotions.de/de/artikel/2008/vodcast-ksk-abgabe-fuer-dummys
@Bogdan Günther: Das ist ok.
Guten tag aus Hamburg !
Ich betreibe seit über 5 Jahren ein Forum zum Thema : http://www.kskforum.de
Ich bin Musiker , über die KSK pflichtversichert und werde gerade als möglicher Verwerter überprüft.
Sehr schön gemacht der kurze Clip und ein toller Einstieg in das wirklich „schwierige“ Thema . Würde den Clip gerne verlinken .- und würde mich freuen von Ihren Erfahrungen mit der Künstlersozialkasse zu hören .
Hallo,
gilt dieses auch für e.K. im Sinne von Verkauf der Webseite? Dieses wäre sehr interessant?
@Wehrkamp: Die Abgabepflicht gilt auch für eK, wenn die im Vodcast beschriebenen Voraussetzungen vorliegen.