7. Juni 2011

Die Google-Thumbnail-Entscheidung des BGH: Bedeutung und Reichweite für den SEO-Bereich


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Inhalt:

Im April 2010 hat der Bundesgerichtshof eine wegweisende Entscheidung (Urt. v. 29.04.2010 – Az.: I ZR 69/08) zur Google-Bildersuche getroffen. Der Ausgang des Verfahrens hat viele, nicht nur Juristen, überrascht. Noch überraschender war die rechtliche Begründung, mit der die höchsten deutschen Zivilrichter die Thumbnail-Funktion des Suchmaschinen-Riesen für juristisch einwandfrei eingestuft haben. Dem Urteil kommt – weit über seine eigentlichen Grenzen hinaus – für den gesamten Internet-Bereich grundlegende Geltung zu.

Das Video beleuchtet daher auch die Bedeutung und Reichweite der Entscheidung speziell für den SEO-Bereich.

Inzwischen gibt es ein Urteil des LG Hamburg (Urt. v. 12.04.2011 – Az.: 310 O 201/10) zur Personensuchmaschine Yasni, das sich eben auf diese Grundsätze aus der BGH-Entscheidung stützt.

Eine Antwort zu “Die Google-Thumbnail-Entscheidung des BGH: Bedeutung und Reichweite für den SEO-Bereich”

  1. anonymisiert sagt:

    Der Schrei bei 0:35 erinnert irgendwie an die Zalando Werbung :-)