21. August 2007

Dürfen Abmahnschreiben im Internet veröffentlicht werden?


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Inhalt:
Abmahnungen im Internet sind heutzutage längst Alltag geworden. Abgemahnt wird aus einer Vielzahl von Gründen: Fehlerhaftes Impressum, Verstoß gegen Preisangabenverordnung, Urheberrechtsverletzung oder die Benutzung eines fremden Markennamens.

Schnell stellt sich die Frage: Ist der Adressat eines Abmahnschreibens berechtigt, dieses online zu stellen, so dass die Öffentlichkeit über den Vorgang informiert wird?

Dieser Frage geht der heutige Vodcast nach.

4 Antworten zu “Dürfen Abmahnschreiben im Internet veröffentlicht werden?”

  1. anonymisiert sagt:

    […] Deshalb hat law-vodcast.de die Veröffentlichung von Abmahnungsschreiben zum Thema seines neuesten Videos gemacht. Ich glaub, ich hab noch nie über was Juristisches so gelacht! […]

  2. anonymisiert sagt:

    Sehr interessante Videos!

    Ich hatte auch Probleme mit einer Abmahnung und habe diese dann ins Internet gestellt, jedoch habe ich, wie im Video erwähnt wurde, Namen gestrichen und auch sonst nur Auszüge veröffentlicht.

    Kann man die Videos auch per HTML-Code in seinen eigenen Blog einbinden?

  3. anonymisiert sagt:

    @Gordo: Nein, ein Einbinden ist nicht möglich.

  4. anonymisiert sagt:

    […] Dürfen Abmahnschreiben im Internet veröffentlicht werden ? Zur Beantwortung dieser Frage gibt es ein Video: Law Vodcast – Das erste deutsche Anwalts-Video-Blog » Dürfen Abmahnschreiben im Internet veröffentlicht werden? und das OLG Hamm sagt "Ja", aber: Archivalia: Gerichtsentscheidungen mit Nennung der Anwälte […]