30. September 2008

Gewerblicher-Adresshandel: Wann gilt das BDSG überhaupt?


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Inhalt:
Das Bundesdatenschutzgesetz – kurz BDSG – schützt grundsätzlich nur personenbezogene Daten. Für den Adresshändler ist dieser Umstand wichtig, denn schon so kann er unter Umständen von vornherein jedes datenschutzrechtliche Problem vermeiden, indem er sich geschickt die Grenzen der einzelnen Voraussetzungen zunutze macht.

Das Gesetz definiert den Begriff der personenbezogenen Daten als „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person“. Zerlegt man diesen Satz in seine Einzelteile, dann müssen drei Voraussetzungen gegeben sein, damit das BDSG überhaupt Anwendung findet:

– Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse
– bestimmt oder bestimmbar
– natürliche Personen

Mit diesen Punkten beschäftigt sich der heutige Vodcast.

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