27. Juli 2010

Gewinnspielrechtliches Kopplungsverbot in Deutschland europarechtswidrig


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Inhalt:
Jeder Jurist im 1. Semester und jeder Neuling im Marketing kennt es: Das gewinnspielrechtliche Kopplungsverbot: Es darf kein Gewinnspiel angeboten werden, das mit dem Warenabsatz des Spiel-Veranstalters verbunden ist.

In concreto: Die Deutsche Telekom darf keine Karten zur nächsten Fussball-Weltmeisterschaft verlosen und eine Teilnahme davon abhängig machen, dass man ihr Produkt X oder Y erwirbt.

Nun hat der Europäische Gerichtshof (Urt. v. 14.01.2010 – Az.: C-304/08) im Januar 2010 ein Urteil gefällt, dass dem deutschen Gesetzgeber und der bisherigen deutschen Rechtsprechung wohl gar nicht gefallen wird.

Mit dieser Entscheidung beschäftigt sich das heutige Video.

Eine Antwort zu “Gewinnspielrechtliches Kopplungsverbot in Deutschland europarechtswidrig”

  1. anonymisiert sagt:

    Sehr geehrter Herr Bahr,

    schön zu sehen, dass die audio-visuelle Informationsvermittlung nun auch im juristischen Bereich den Laien, eine doch nicht immer zugängliche juristische Sichtweise mit neuen Medien, wie ich finde besser vermittelt.

    Ich freue mich auf weitere Folgen.

    Beste Grüße, Michael von RednerTV